Zivilrecht | Anwaltskanzlei Monika Goering

Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht

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Das Privatrecht (allgemein Zivilrecht genannt) ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht oder Zivilrecht werden oft synonym zum Privatrecht verwendet, bezeichnen aber genau genommen nur einen Teil desselben.

Das Privatrecht steht in der Rechtswissenschaft neben dem öffentlichen Recht, wozu auch das Strafrecht zählt. Es sieht, im Gegensatz zum öffentlichen Recht, eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die es dem Einzelnen grundsätzlich gestattet, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten (oder auch darauf zu verzichten).

Diese Freiheit kann durch eine Vielzahl von tatsächlichen Gegebenheiten eingeschränkt sein, etwa durch ein Monopol oder die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Sie ist aber unabhängig davon für das Privatrecht prägend, weil sie eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss zulässt.

Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der privatrechtliche Vertrag.
Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Man spricht von Zivilrecht, weil es die Rechtsverhältnisse der Bürger und Unternehmen, die rechtlich auf der gleichen Stufe stehen, untereinander betrifft, während beispielsweise im Verwaltungsrecht der Staat als Obrigkeit tätig wird.

Das Zivilrecht ist in erster Linie im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, darüber hinaus existiert jedoch noch eine Reihe von Sonderregelungen in Spezialgesetzen, die hier nicht alle aufgezählt werden können.

Zum allgemeinen Zivilrecht gehört z. B. das Recht aller vertraglichen Schuldverhältnisse, also z. B. das Kauf- und Werkvertragsrecht, jedoch auch das Recht der Bürgschaft, die ebenfalls einen Vertrag, also eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien voraussetzt. Bei einzelnen Vertragstypen ist die Rechtsentwicklung jedoch soweit vorangeschritten und spezialisiert, dass einzelne Materien als eigene Rechtsgebiete betrachtet werden (z. B. Mietrecht und Arbeitsrecht aber auch Familienrecht und Erbrecht).

Weiterhin gehört zum allgemeinen Zivilrecht beispielsweise das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen (unerlaubte Handlung) oder der Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeanspruche aus dem Eigentum etc.).

Darüber hinaus kann der Inhaber einer Rechtsposition im Zivilrechtsweg grundsätzlich die Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen verlangen (z. B. Besitz- und Ehrenschutz und Nachbarrecht).

Da materiellrechtliche Grundsätze des BGB und das Verfahrensrecht der Zivilprozessordnung (ZPO) Eingang in fast alle Rechtsgebiete gefunden haben, stellt das Zivilrecht gewissermaßen das Fundament jeglichen juristischen Denkens und Arbeitens dar.
In jedem Einzelfall gehört:

• die Sachverhaltsaufklärung und Erörterung des Ziels der Mandatierung,
• die umfassende, objektive Beratung zu den Chancen und Risiken der eigenen Rechtsposition,
• die außergerichtliche und gerichtliche Umsetzung der Rechtsposition

zu meinen Leistungen.
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