Scheidung | Anwaltskanzlei Monika Goering

Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht

das Scheidungsverfahren ..
Stacks Image 3736
Scheidung oder Ehescheidung ist die formelle juristische Auflösung einer Ehe.

Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände. Eine Scheidung ist jedoch nicht in allen Rechtssystemen möglich, Verfahren und Bedeutung können sehr unterschiedlich sein.

Daneben gibt es mit Aufhebung, Nichtigkeit und Annullierung aus formellen Gründen verschiedene Formen der Ungültigkeit einer Ehe, sowie die Trennung ohne Beendigung des Eheverhältnisses.

In erweitertem Sinne bezieht sich der Ausdruck Scheidung rechtlich auch auf gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften, nicht aber auf andere Lebensgemeinschaften.
Leben die Eheleute seit mindestens einem Jahr voneinander getrennt, können sie geschieden werden. Nur in Ausnahmefällen kommt eine Scheidung bei einer kürzeren Trennungsdauer in Betracht. Die Ehe muss außerdem gescheitert sein. Erklären beide Eheleute nach Ablauf des Trennungsjahres, dass sie geschieden werden wollen, wird die Ehe geschieden, sonst erst nach Ablauf von drei Jahre nach der Trennung. Dann geht das Gericht vom Scheitern der Ehe aus.

In allen anderen Fällen muss dem Gericht noch das Scheitern der Ehe dargestellt werden. Denn auch wenn ein Ehegatte nicht geschieden werden will, muss das Gericht auf Antrag des anderen Ehegatten die Ehe scheiden, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Wird ein Scheidungsantrag gestellt, so muss das Gericht in jedem Fall von sich aus den Versorgungsausgleich durchführen, es sei denn, es liegt ein wirksamer notarieller Verzichtsvertrag vor.

Nur auf Antrag trifft das Gericht im Scheidungsverfahren auch Regelungen zu weiteren Scheidungsfolgen (sogenannte Folgesachen), nämlich

• zum Kindesunterhalt
• zum Ehegattenunterhalt
• zur Auseinandersetzung des Vermögens (Zugewinnausgleich)
• zum Umgang mit den Kindern
• zum Sorgerecht
• zur Aufteilung des Hausrates
• zur Nutzung der Ehewohnung nach der Scheidung

Hierfür interessiert sich das Gericht aber nicht von alleine, sondern nur, wenn ein Antrag gestellt wird. Stellt ein Ehegatte zu einer oder mehreren von diesen Angelegenheiten einen Antrag, so kann der Richter die Ehe erst dann scheiden, wenn er auch über die Folgesachen entschieden hat.

Um eine Scheidung beantragen oder aktiv im Scheidungsverfahren selbst Anträge stellen zu können, benötigten Sie zwingend einen Rechtsanwalt. Einen gemeinsamen Scheidungsanwalt gibt es nicht. Die Eheleute treten formal bei der Scheidung als gegnerische Parteien auf, auch wenn sie sich hinsichtlich der Scheidung und deren Folgen einig sind. In solchen Fällen kann es aber ausreichen, dass nur ein Ehegatte bei der Scheidung anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte sollte sich aber in jedem Fall mindestens einmal anwaltlich beraten lassen.

Beauftragen Sie mich mit der Stellung des Scheidungsantrages, so sollten im ersten Gespräch folgende Unterlagen übergeben werden:

• Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
• Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
• falls vorhanden: Ehevertrag
• gegebenenfalls in der Trennungszeit geschlossene Vereinbarung zur Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen
• Zur Überprüfung der aktuellen Einkommenssituation und evtl. Unterhaltspflichten oder –ansprüche können auch Einkommensunterlagen nützlich sein (Steuerbescheid, Gehaltsbescheinigungen, etc.)
Stacks Image 3767
Scheidung ..
Weiter zu .. "Scheidung"
Stacks Image 3774
Vermögen ..
Weiter zu .. "Vermögen"
Stacks Image 3781
Versorgungsausgleich
Weiter zu .. "Downloads"
Stacks Image 3800
Anwaltskanzlei Monika Goering
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin (BAFM)

Kontakt

Anwaltskanzlei
Monika Goering
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht

Mediatorin (BAFM)
Hauptstraße 82
21717 Fredenbeck

Tel. (04149) 93 48 12
Fax (04149) 93 48 13
Mail: info(at)kanzleigoering.de
Stacks Image 2987

Telefonisch zu erreichen

Montag, Dienstag, Donnerstag
09:00 bis 13:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
09:00 bis 13:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder rauskommst.
Adelbert von Chamisso (1781-1838)