Getrennt von Tisch und Bett - und was dann ? ..

Die Ehegatten leben getrennt, wenn sie konsequent getrennt voneinander wirtschaften. Sie können in diesem Sinne auch innerhalb der ehelichen Wohnung voneinander getrennt leben. Getrennte Schlafzimmer genügen hierfür nicht.
In Deutschland wird gegenwärtig jede dritte Ehe geschieden. Doch bevor es zu einer rechtskräftigen Scheidung kommt, muss erst einmal das so genannte Trennungsjahr abgelaufen sein.
Doch das Trennungsjahr wirft bereits eine Vielzahl von rechtlichen Fragen auf. Dazu gehört etwa, wer die bisher gemeinsam bewohnte Wohnung weiter nutzen darf, wie der gemeinsame Hausrat aufzuteilen und das gemeinsame Vermögen zu behandeln ist.
Darüber hinaus kann auch schon während des Trennungsjahres einer der beiden Ehegatten Anspruch auf Unterhalt haben.
Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht.
In Deutschland wird gegenwärtig jede dritte Ehe geschieden. Doch bevor es zu einer rechtskräftigen Scheidung kommt, muss erst einmal das so genannte Trennungsjahr abgelaufen sein.
Doch das Trennungsjahr wirft bereits eine Vielzahl von rechtlichen Fragen auf. Dazu gehört etwa, wer die bisher gemeinsam bewohnte Wohnung weiter nutzen darf, wie der gemeinsame Hausrat aufzuteilen und das gemeinsame Vermögen zu behandeln ist.
Darüber hinaus kann auch schon während des Trennungsjahres einer der beiden Ehegatten Anspruch auf Unterhalt haben.
Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht.

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Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder rauskommst.
Adelbert von Chamisso (1781-1838)