Trennungsjahr | Anwaltskanzlei Monika Goering

Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht

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Nach dem Gesetz müssen die Eheleute in der Regel mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor die Scheidung eingereicht werden darf.

"Getrennt leben" bedeutet "getrennt von Tisch und Bett". Das setzt in der Regel eine räumliche Trennung voraus. Es reicht also nicht aus, dass Eheleute sich einfach nicht mehr verstehen oder nicht mehr miteinander reden. Es reicht auch nicht aus, dass die Eheleute keine Intimitäten mehr haben.

Vielmehr muss man im Wesentlichen getrennter Wege gehen und auch nichts mehr miteinander zu tun haben wollen. Auf der anderen Seite muss man nicht völlig verfeindet sein. Man darf auch ruhig noch Kontakt mitenander haben, eben nur nicht mehr wie ein Ehepaar.
Für einen Scheidungsantrag ist der Ablauf eines Trennungsjahres notwendige Voraussetzung. Dringend abzuraten ist davon, den Beginn des Trennungsjahres vorzudatieren. Die Angabe eines falschen, früheren Datums kann schwerwiegende Folgen haben – z. B.

  • Entfall des gesetzlichen Erbrechts
  • Verkürzung des Zeitraumes für den Versorgungsausgleich
  • ein früherer Stichtag für den Zugewinnausgleich
  • Aufhebung der zunächst bewilligten Prozesskostenhilfe

für das Scheidungsverfahren

  • Nachzahlung von Steuern
  • Das Anfallen der Spekulationssteuer für den nicht mehr im Haus lebenden Ehegatten bei Verkauf des Hauses
  • strafrechtliche Konsequenzen wegen einer falschen Angabe gegenüber dem Gericht
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Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder rauskommst.
Adelbert von Chamisso (1781-1838)