Corona News | Anwaltskanzlei Monika Goering

Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht

Corona-Epidemie (COVID-19) - die Auswirkungen auf das Familienrecht
Bedienung
Zum Öffnen der Rubrik, bitte auf die Auswahl klicken, zum Schließen nochmals klicken oder weitere Rubrik öffnen


COVID-19 Pandemie die Auswirkungen auf das Familienrecht

Wir alle sind gegenwärtig von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Das Zusammenleben der Menschen in unserer Gesellschaft hat sich grundlegend verändert. Die Kontaktverbote beschränken unser freiheitliches Leben, um die Zahl der Erkrankungen möglichst zu beschränken. Wir sind alle aufgerufen, hieran mitzuwirken. Solidarisches Handeln schützt Menschenleben.

Auch für getrenntlebende Familien stellen sich vermehrt Fragen, wie man die Gesundheit der Familienmitglieder in diesen Zeiten am besten schützen kann, Umgangskontakte wie bisher stattfinden können und inwieweit Unterhaltszahlungen bei Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Einkommens Reduzierungen bei Selbstständigen reduziert werden können

Vereinbarungen, sei es gerichtliche oder außergerichtliche können nun auf dem Prüfstand stehen.
Auch gerichtliche Beschlüsse sind dahingehend zu prüfen, ob Sie aufgrund einer möglicherweise wesentlichen Veränderung der Entscheidungsgrundlage neu entschieden werden müssen.

Nach der Rechtsprechung des BGH sind die bei solchen Veränderungen Umstände des Einzelfalles in jedem Fall stets individuell zu prüfen.

Generell gilt: Vollstreckbare gerichtliche Beschlüsse und vollstreckbare vor Gericht getroffene Vereinbarungen, vollstreckbare notarielle Vereinbarungen, vollstreckbare Jugendamtsurkunden sind zu erfüllen, es sei denn die Beteiligten vereinbaren eine Abänderung oder das Gericht ändert die Entscheidungen auf entsprechenden Antrag ab.

Die eigenmächtige Einstellung der Zahlung führt hier nur zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Vor allem bei Unterhaltsentscheidungen läuft die Zeit. Eine Rückforderung zu viel gezahlten Unterhaltes kommt in der Regel erst ab Antragstellung in Betracht. Allerdings berechtigt nicht jede kurzzeitige Verminderung des Einkommens zu einer Abänderung. Ob eine Abänderung rechtlich möglich ist, sollte immer individuell geprüft werden.

Sie können mich diesbezüglich gerne anrufen.

Für Ihre Kinder ist es gerade in diesen Krisen Zeiten wichtig, dass die bisherigen Alltagsstrukturen soweit wie möglich aufrechterhalten bleiben.

Das bedeutet: die umgangsberechtigten Elternteile können die Kinder auch weiterhin sehen. Allerdings sollten Eltern in Krisenzeiten sensibel schauen, ob der Umgang mit dem anderen Elternteil die Gesundheit der Kinder gefährden könnte. Lange Autoreisen sind eben so wenig möglich, wie Kontakte zu anderen Personen als dem umgangsberechtigten Elternteil.

Bei sehr kleinen Kindern könnte der Umgang auch im Freien stattfinden.

Es dürfte jedem klar sein, dass Umgang nicht bei nachgewiesenen Infektionen und Erkältungen des umgangsberechtigten Elternteils oder der mit ihm in seinem Haushalt lebenden Personen gibt, eine Infektion des Kindes vorliegt oder es eine Infektion oder eine Erkältung des betreuenden Elternteils gibt.

Falls ein Umgang nicht stattfinden kann, sollten Telefontermine oder Skypetermine eingeräumt werden.

In diesen Zeiten ist erhöhte Toleranz von beiden Eltern gefordert. Nehmen Sie Kontakt mit dem Jugendamt auf, wenn Sie den Konflikt nicht selbst lösen können.

Sie können mich auch gern anrufen, wenn Sie zu diesem Themenkomplex Fragen haben.

Das Gesetz sieht in allen Bereichen des Familienrechts Regularien vor, die getroffene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen im Nachhinein einer Überprüfung aufgrund veränderter Umstände zulässt. Diese müssen jedoch bei Gericht in den dafür vorgesehenen Verfahren vorgetragen werden. Eine Abänderung der gerichtlichen Entscheidung oder außergerichtlichen Vereinbarung gegen den Willen eines Berechtigten ist grundsätzlich nicht zulässig.

Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung, damit wir die bestehenden Regelungen und Rechtsverhältnisse überprüfen können und mit Ihnen auf Ihren ganz konkreten Einzelfall bezogene, sachgerechte Lösungen im Lichte der veränderten Umstände erarbeiten können.

Monika Goering
Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Stacks Image 4732
Anwaltskanzlei Monika Goering
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin (BAFM)

Kontakt

Anwaltskanzlei
Monika Goering
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht

Mediatorin (BAFM)
Hauptstraße 82
21717 Fredenbeck

Tel. (04149) 93 48 12
Fax (04149) 93 48 13
Mail: info(at)kanzleigoering.de
Stacks Image 2987

Telefonisch zu erreichen

Montag, Dienstag, Donnerstag
09:00 bis 13:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
09:00 bis 13:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder rauskommst.
Adelbert von Chamisso (1781-1838)