Mediation | Anwaltskanzlei Monika Goering

Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht

Mediation ..
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Die Medianten haben es in der Hand, selbstbestimmt gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, anstatt sich von einem Richter oder Schlichter die Lösung diktieren zu lassen. Wer das gerichtliche Verfahren kennt, weiß, dass die Gefahr, eigene Bedürfnisse nur unzureichend durchzusetzen, vorhanden ist.

Die Mediation bietet, im Gegensatz zur gerichtlichen Auseinandersetzung, die Möglichkeit eines interessengerechten Ausgleichs. Es werden jeweils die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse der Medianten gleichberechtigt in das Verfahren eingebracht. Damit ist der Weg frei für eine Berücksichtigung aller Interessen innerhalb der Konfliktlösung und bildet die Grundlage für einen fairen Ausgang des Verfahrens.

Nicht nur aus diesem Grund ist bereits in verschiedenen Verfahrensordnungen der Gerichte die Möglichkeit einer gerichtlichen Mediation gesetzlich geregelt worden. Hier ist aber die Möglichkeit der Mediation stark begrenzt. In der Regel stehen im Gerichtsverfahren für die Mediation maximal zwei Stunden zur Verfügung.

Am besten ist es daher, schon vor Beginn der gerichtlichen Auseinandersetzung darüber nachzudenken, ob ein Mediationsverfahren zwischen den Parteien das Gerichtsverfahren vermeiden kann. Das kann Geld, Zeit und Nerven sparen.

Nur in der Mediation haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigene Lösung zu gestalten!
Was ist Mediation?
Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in dem die Konfliktpartner selbstbestimmt rechtsverbindliche, zukunftsorientierte Lösungen entwickeln, bei der alle Seiten gewinnen. (Win-Win-Solution). Hierin werden sie von einem neutralen, fundiert ausgebildeten Dritten, dem Mediator, unterstützt. Seine Aufgabe besteht darin, mit geeigneten Kommunikations- und Verhandlungstechniken den Verständigungs-prozess der Beteiligten zu fördern, zu führen und eine Klärung der Streitpunkte durch die Konfliktpartner herbeizuführen. Ziel der Mediation ist eine konfliktlösende Vereinbarung mit Bestand für die Zukunft.

Was kennzeichnet die Mediation?
Eigenverantwortung und Autonomie. Die Konfliktparteien besitzen selbst die größte Kompetenz, ihren Streit zu lösen.  Sie erarbeiten in eigener Verantwortung eine für sie maßgeschneiderte Lösung.  Der Mediator hat keine eigenen Entscheidungs-kompetenzen. Er unterstützt den Kommunikationsprozess und ist für die Art und Weise des Vorgehens im Verlaufe der Streitbeilegung verantwortlich. Er leitet die Parteien an, schnelle, flexible und auch kostengünstige Regelungen zu finden, von denen alle Seiten profitieren.

Offenheit und Informiertheit
Da die Mediation die Eigenverantwortung der Konfliktpartner in den Mittelpunkt stellt, ist es wichtig, dass die Medianten alle Tatsachen offen legen, die für die Lösung des Konflikts in der Mediation erheblich sind. Der Mediator achtet darauf, dass sich die Konfliktpartner zu allen Detailfragen des zu lösenden Konflikts informieren, in dem sie ggf. den Rat eines Fachmanns einholen.

Neutralität und Allparteilichkeit
Der Mediator setzt sich für die Interessen aller Konfliktpartner ein, er ist nicht nur neutral, sondern allparteilich. Er begibt sich nicht auf die Seite eines Konfliktpartners, sondern nimmt die Sichtweisen der Konfliktpartner gleichwertig und gleichmäßig wahr.

Freiwilligkeit
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Jede Seite kann sie zu jedem Zeitpunkt ohne Begründung abbrechen.

Vertraulichkeit
Weil die Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, das auch jederzeit von einer Seite beendet werden kann, benötigen die Konfliktparteien Vertrauensschutz. Fakten, die die Medianten im Verlaufe der Mediation offen gelegt haben, dürfen daher nicht Dritten offenbart noch in einem gerichtlichen Verfahren gegen einen der an der Mediation Beteiligten verwendet werden. Mediatoren aus bestimmten Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte und Psychologen, sind schon von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Konfliktpartner selbst vereinbaren zu Beginn einer Mediation vertraglich, die Vertraulichkeit zu wahren und nur gemeinsam den Mediator von seiner Schweigepflicht zu entbinden.
In welchen Fällen eignet sich die Mediation ?
Mediation eignet sich daher besonders bei:

• Ehekonflikten, Trennungen oder Scheidungen,
• Erbstreitigkeiten,
• Arbeits- und Teamkonflikten, Konflikten in Organisationen / Unternehmen,
• Konflikten zwischen Organisationen / Unternehmen,
• Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern,
• Unternehmensnachfolge,
• Konflikten im Bereich des öffentlichen Rechts,
• Konflikten in Wohnungseigentümergemeinschaften,
• Nachbarschaftsstreitigkeiten,
• Konflikten in Mietverhältnissen,
• Täter - Opfer Ausgleich.

Gerne stehe ich Ihnen für eine erste Beratung zur Verfügung, kontaktieren Sie mich.

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Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder rauskommst.
Adelbert von Chamisso (1781-1838)