Schiedsstelle DSE | Anwaltskanzlei Monika Goering

Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht

Schiedsstelle der DSE e.V.
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Die deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) wurde im Jahre 1998 gegründet.

Der Institutionalisierung der Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht lag der Gedanke zugrunde, dass immer häufiger die oft hohen Vermögenswerte auf dem Weg in die nächste Generation in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten vielfach zerstritten werden.

Die DSE beschränkt die oft über mehrere Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte andauernden Streitigkeiten auf einen erstinstanzlichen und in der Regel nur wenige Monate dauernden Schiedsverfahrensweg.

Für ein gerechtes Verfahren hat die DSE eine einheitliche Schiedsordnung entwickelt und Schiedsrichter berufen, die anerkannte Experten auf ihrem Gebiet sind.
Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Erbrecht sowie nach erfolgreicher Absolvierung des Schiedsrichterlehrgangs der Deutschen Schiedsgerichtbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. im Jahre 2012 darf ich die Bezeichnung

Schiedsrichterin für Erbstreitigkeiten (DSE) führen

Vorteile des Schiedsverfahrens ..
Die Vorteile eines Schiedsverfahrens im Vergleich zur staatlichen Gerichtsbarkeit lassen sich im wesentlichen auf vier Punkte zusammenfassen

kurze Verfahrensdauer
Ein Verfahren bei den ordentlichen Gerichten kann sich aus vielerlei Gründen oft über Jahre hinziehen. Die meisten Schiedsverfahren werden innerhalb weniger Monate erledigt, da die Schiedsrichter unabhängig terminieren können und es keine zweite Instanz gibt.

hohe Kompetenz
Von einem staatlichen Richter, der jährlich hunderte von Fällen zu entscheiden hat, ist die eingehende Befassung mit einem Erbfall nicht ohne weiteres zu erwarten, zumal es keine Fachgerichtsbarkeit im Erbrecht gibt. Die Schiedsrichter der DSE sind hingegen ausgewiesene Experten auf ihrem Gebiet, was durch langjährige praktische Erfahrungen und Publikationstätigkeit belegt ist.

überschaubare Kosten
Die Gerichtsgebühren für das Schiedsverfahren fallen nur einmal an, da es nur eine Instanz gibt. Ein Anwaltszwang besteht nicht, allerdings wird in der Praxis keine Partei auf anwaltlichen Beistand verzichten.

Grundsatz der Parteiöffentlichkeit
Das Schiedsverfahren ist ein nicht öffentliches Verfahren, d.h. Interna aus den Beziehungen der Konfliktparteien werden nicht vor einer breiten Öffentlichkeit erörtert.
3 Wege führen zum Schiedsverfahren ..

Schiedsklausel
im
Testament

Schiedsklausel
im
Vertrag

Schiedsvereinbarung
zwischen
den Beteiligten

Einleitung des Verfahrens ..
Das Verfahren beginnt mit der Einreichung einer Klage bei der Bundesgeschäftsstelle, die dann einen (oder mehrere) Schiedsrichter aus der Schiedsrichterliste benennt. Dieser leitet das Verfahren mit den gleichen Befugnissen wie ein staatlicher Richter, allerdings mit folgenden Besonderheiten:

Im Schiedsverfahren wird i.d.R. weniger schriftlich vorgetragen, dafür aber mehr mündlich verhandelt. Der Ort der Verhandlung wird von der Bundesgeschäftsstelle bestimmt, wenn die Parteien sich nicht auf einen Ort einigen können.

Das Schiedsverfahren endet meist mit einer Einigung, auf die der Schiedsrichter hinwirkt. Ansonsten kann der Schiedsrichter nach der Verhandlung einen Schiedsspruch schriftlich verfassen und den Parteien zustellen. Dieser Schiedsspruch hat die gleichen Wirkungen wie ein staatliches Urteil und kann z.B. auch mithilfe eines Gerichtsvollziehers vollstreckt werden.
die Schiedsrichter ..
Bei der DSE entscheiden ausschließlich erfahrene und auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisierte Juristen. Diese werden vom Vorstand der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten benannt und in die Schiedsrichterliste aufgenommen. Schiedsrichter kann nur sein, wer über besondere Kenntnisse und langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts (als Richter, Rechtsanwalt oder Notar) verfügt.

Die Schiedsrichter sind sowohl auf dem Gebiet des Schiedsverfahrensrechts als auch auf dem zu den schwierigsten Gebieten des BGB zählenden Erbrecht qualifiziert.
Was kostet ein Schiedsverfahren ?
Die Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens setzen sich zusammen wie folgt:

  • Verfahrensgebühr
  • Schiedsrichtervergütung
  • Auslagen, insbesondere Anwalts- und ggf. Sachverständigenkosten
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem sogenannten Streitwert, also dem Wert der Sache, um die die Beteiligten streiten.

Anders als vor dem Landgericht besteht vor dem Schiedsgericht kein Anwaltszwang, wenngleich bei komplexen Fällen eine Vertretung durch einen Anwalt empfehlenswert erscheint. Die Anwaltskosten sind daher in der Gebührentabelle enthalten.

Wer das Schiedsverfahren gewinnt, kann vom Gegner alle Kosten zurückverlangen.
Prüfungsurkunde zur Schiedsrichterin für Erbstreitigkeiten (DSE)
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Anwaltskanzlei Monika Goering
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Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin (BAFM)
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21717 Fredenbeck

Tel. (04149) 93 48 12
Fax (04149) 93 48 13
Mail: info(at)kanzleigoering.de
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Termine nach Vereinbarung
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder rauskommst.
Adelbert von Chamisso (1781-1838)